Ist einzig und allein die Vorgabe des Gesetzgebers, nämlich die verpflichtende Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagementsystems, ausschlaggebend für Ihr Interesse?
Lobenswert, dass Sie sich nun deswegen damit beschäftigen, aber nicht die richtige Einstellung!
Sie und Ihr Praxisteam tragen durch Ihr Tun und Handeln entscheidend dazu bei, ob ein Patient wieder kommt oder Sie weiter empfiehlt.
Begeistern Sie Ihre Mitarbeiter und Patienten: Schaffen Sie eine lernende, sich ständig weiter entwickelnde Praxis!